Was Sie über Gefälligkeitsschäden wissen sollten, und wie Sie sich dagegen absichern können.
Was ist ein Gefälligkeitsschaden?
Eine Gefälligkeit ist vergleichbar mit einem Freundschaftsdienst – beides erfolgt in der Regel freiwillig und ohne finanzielle Gegenleistung. Typisch sind zum Beispiel Hilfe bei einem Umzug oder Blumengießen beim Nachbarn in der Urlaubszeit. Entstehen bei einer solchen Tätigkeit Schäden, handelt es sich um sogenannte Gefälligkeitsschäden. Ein Helfer lässt beispielsweise beim Umzug einen Karton mit Geschirr fallen und zerstört so das Porzellan. Oder ein Bekannter gießt Blumen, verschüttet Wasser und der Holzfußboden quillt auf. Wer haftet in einem solchen Fall?
Wer haftet bei Gefälligkeitsschäden?
Grundsätzlich regelt das BGB im § 823, dass der Verursacher für den Schaden haftet. Das gilt auch, wenn dieser im Rahmen eines Freundschaftsdienstes entstanden ist und unabhängig davon, ob es sich um grobe oder leichte Fahrlässigkeit handelt. Doch keine Regel ohne Ausnahme. In der Vergangenheit hat es dazu tatsächlich unterschiedliche Gerichtsurteile gegeben – mal zulasten, mal zugunsten des Verursachers. Die Haftungsfrage bei Gefälligkeitsschäden ist also gar nicht so einfach zu beantworten. Fakt ist aber: Wer sich gegen solche Schäden absichert, kann Freundschaftsdienste etwas gelassener angehen. Ein möglicher Streit über Schuld- und Haftungsfragen und/oder etwaige Zahlungen den Versicherungen überlassen zu können - das entspannt, schont den Geldbeutel und nicht zuletzt auch die Freundschaft.
Gefälligkeitsschäden durch Haftpflichtversicherung absichern
Bei vielen Haftpflichtversicherungen sind Gefälligkeitsschäden automatisch eingeschlossen, ältere Tarife enthalten diese Leistung nicht unbedingt. Ein Blick in die Versicherungsbedingungen kann sich daher lohnen – ganz besonders, wenn Sie anderen Menschen oft helfen.
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Wenn Sie bei der Prüfung Ihrer aktuellen Versicherung Unterstützung benötigen, Ihren Tarif um den Einschluss von Gefälligkeitsschäden erweitern oder eine neue Haftpflichtversicherung abschließen möchten, sind wir gerne für Sie da.