Mit der betrieblichen Krankenversicherung (bKV) können Sie die gesundheitliche Versorgung Ihrer Beschäftigten ganz einfach verbessern – zusätzlich zur gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. Das zahlt sich vielfach für Sie aus: Sie steigern im Idealfall nicht nur die Motivation Ihrer Mitarbeitenden, sondern verbessern auch Ihre Verhandlungsposition bei der Gewinnung von neuen Fachkräften.
Darum lohnt sich die betriebliche Krankenversicherung für Sie als Unternehmen:
Als Unternehmen können Sie mit der betrieblichen Krankenversicherung viel gewinnen: Sie investieren nachhaltig in die Gesundheit Ihrer Beschäftigten, erhöhen so die Bindung der Belegschaft an Ihr Unternehmen und können noch dazu entscheidende Pluspunkte im Kampf um die besten Köpfe auf dem Arbeitsmarkt sammeln. Dabei haben Sie die Wahl, ob Sie die betriebliche Krankenversicherung für alle Angestellten oder nur für eine ausgewählte Gruppe einführen wollen. Als Betrieb nehmen Sie in der Regel die Rolle des Vertragspartners ein, zuständig für die weitere Kommunikation mit der versicherten Person ist jedoch die Versicherungsgesellschaft.
Fakten-Check: Das Wichtigste zur betrieblichen Krankenversicherung in Kürze
- Mit der betrieblichen Krankenversicherung beweisen Sie soziale Verantwortung
- Beschäftigte müssen bei steigenden Beiträgen zunehmende Leistungskürzungen in der gesetzlichen Krankenversicherung hinnehmen
- Zusätzliche Absicherung ist vielfach notwendig, aber für Einzelne oft nicht mehr erhältlich
Mögliche Vorteile der bKV:
- Vertrauen schaffen durch soziales Engagement
- Positionierung als attraktives Unternehmen durch umfangreiche Sozialleistungen zur Mitarbeitendengewinnung und -bindung
- Steigerung der Mitarbeitendenmotivation und Weiterempfehlungsbereitschaft
- Verbesserung der Produktivität und Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden
- Steuerliche Absetzbarkeit der Aufwände als Betriebsausgaben
- Geringer administrativer Aufwand, da Sie i. d. R. von den Gesellschaften rundum unterstützt werden (Vertrieb, Antrag und Leistung)
- Digitale Prozesse und App-Lösungen für Arbeitnehmende
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Die betriebliche Krankenversicherung kann bei einzelnen Versicherern bereits für Unternehmen ab einer Beschäftigtenzahl von fünf Mitarbeitenden vereinbart werden.
Nach dem Ausscheiden des Mitarbeitenden kann die betriebliche Krankenversicherung in der Regel als Einzelversicherung weitergeführt werden. In diesem Fall übernimmt der ehemalige Beschäftigte selbst die Beiträge.
Die betriebliche Krankenversicherung kann überwiegend von Mitgliedern der gesetzlichen Krankenkassen genutzt werden. Aber auch für Mitarbeitende mit einer privaten Krankenversicherung besteht die Möglichkeit, sich über bKV-Produkte entsprechend abzusichern.
Grundsätzlich ja. Hierzu gehören auch Azubis, Mitarbeitende mit befristeten oder Teilzeit-Arbeitsverträgen sowie geringfügig entlohnte Beschäftigte.
Zudem können Personen in Altersteilzeitverträgen und Rentnerinnen und Rentner, die eine Betriebsrente beziehen, versichert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass eine rechtliche Verbindung zum Arbeitgeber bzw. zur Arbeitgeberin besteht.
Der Aufwand ist in der Regel gering: Es werden bei Vertragsbeginn nur einmal formlos die Mitarbeitenden angemeldet, die eine betriebliche Krankenversicherung erhalten sollen. Kommen Mitarbeitende hinzu oder scheiden aus, reicht ebenfalls eine formlose Mitteilung an die Versicherung.
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