Wie muss ich meinen E-Scooter versichern? Was ist sonst noch zu beachten? Wir beantworten die wichtigsten Fragen zur Versicherungspflicht für E-Scooter.

Beweglich, bequem, beliebt: E-Scooter

Sie sind flink, transportabel und versprechen einen hohen Spaßfaktor: E-Scooter zu fahren, liegt im Trend, wie eine Studie der Swiss Life Select vom Mai 2019 zeigt. Demnach kann sich jeder dritte Erwachsene in Deutschland vorstellen, einen motorisierten Tretroller zu kaufen. Kein Wunder, scheinen die praktischen Flitzer doch ideal geeignet zu sein, um zur Arbeit zu pendeln oder kleine Besorgungen zu erledigen. Seit Juni 2019 dürfen Sie unter gewissen Voraussetzungen mit Ihrem E-Flitzer am Straßenverkehr teilnehmen. Spätestens hier kommt für Ihren Elektro-Scooter, kurz und knapp auch als E-Scooter oder E-Roller bezeichnet, die Versicherungspflicht ins Spiel.

Versicherungspflicht für E-Scooter: Ihre Checkliste

Sie liebäugeln mit einem eigenen Elektro-Tretroller? Sie haben schon einen und fragen sich, ob Sie Ihre Versicherungspflicht für E-Scooter erfüllen? Mit unserer Checkliste sind Sie auf der sicheren Seite.

1. Nutzung im Straßenverkehr. 
Wenn Sie mit Ihrem E-Scooter zur Arbeit oder durch die Stadt fahren wollen, sollten Sie das schon beim Kauf beachten. Es gibt E-Scooter, die nicht für öffentliche Verkehrswege zugelassen sind. Entsprechend gibt es für diese keine Versicherungspflicht, sie können nicht versichert werden und dürfen nur im privaten Bereich genutzt werden. 

2. Zulassung für E-Scooter. 
Versicherungspflicht besteht für alle E-Scooter, die eine Straßenverkehrszulassung (auch Betriebserlaubnis, ABE) haben und am Straßenverkehr teilnehmen. Weil Elektro-Tretroller nämlich im Gegensatz zu Pedelecs mit Motorantrieb fahren, gilt für sie die Verordnung für Elektrokleinstfahrzeuge. Diese schreibt für E-Scooter eine Haftpflichtversicherung zwingend vor. 

3. E-Scooter-Haftpflicht. 
Die Versicherungspflicht für E-Scooter ist mit der beim Mofa vergleichbar: Sie bekommen eine Versicherungsplakette, die Sie auf Ihren Roller aufkleben müssen. Nur wenn Ihr Scooter die Plakette trägt, sind Sie bei einem Unfall gegen Haftpflichtschäden abgesichert. Dann übernimmt Ihre E-Scooter-Haftpflicht im Rahmen des Versicherungsvertrags die Schäden, die anderen Unfallbeteiligten entstehen. Fahren Sie ohne Versicherungsplakette (bzw. unversichert), können Sie sich strafbar machen. 

4. Hausrat-, Privat-, Kfz-Haftpflicht. 
Weder Hausrat- noch private Haftpflichtversicherung reichen aus, um die Anforderungen der gesetzlich vorgeschriebenen E-Scooter-Versicherungspflicht zu erfüllen. Da E-Scooter als eigenständige Kraftfahrzeuge gelten, können sie außerdem nicht in eine bestehende Kfz-Haftpflichtversicherung aufgenommen werden. Sie brauchen also eine eigene für Ihren Elektro-Tretroller. 

5. Eigene Schäden. 
Für Elektro-Scooter keine Pflicht, aber sinnvoll ist eine zusätzliche Unfallversicherung. Eine Haftpflichtversicherung ersetzt in der Regel nur die Kosten anderer Unfallbeteiligter. Ihre eigenen Verletzungen und Schäden werden nicht erstattet. Eine zusätzliche Unfallversicherung kann Sie vor den finanziellen Folgen Ihres eigenen Unfallschadens schützen, dies teilweise sogar, wenn Sie sich einen E-Scooter nur leihen statt kaufen. 

6. E-Scooter-Versicherung: Kosten. 
Ihre E-Scooter-Versicherungspflicht zu erfüllen, kostet Sie zumeist nur wenige Euro im Monat. Ein kleiner Preis für Ihre finanzielle Sicherheit: Zwar gibt es in Deutschland noch keine vergleichbaren Studien, aber in den USA endet jede 5.000ste Fahrt mit einem Unfall. Dabei entwickelt ein E-Scooter bei bis zu 20 km/h eine Wucht, die schwere Verletzungen zur Folge haben kann. 

7. Absichern gegen E-Scooter-Diebstahl. 
E-Scooter mit Straßenverkehrszulassung sind in der Regel teurer als Modelle ohne. Wer sich für ein hochwertiges Modell entscheidet, überlegt vielleicht, seinen E-Scooter gegen Diebstahl abzusichern. Im Rahmen der E-Roller-Versicherungspflicht können Sie bei vielen Anbietern eine Fahrzeugteilversicherung günstig dazubuchen. Diese ist vergleichbar mit einer Teilkasko beim Auto.

E-Scooter – weitere Vorschriften

Neben der Versicherungspflicht für E-Scooter müssen Sie weitere Regeln beachten – auch, damit Sie nicht selbst schadenersatzpflichtig werden. 

1. Wo darf ich fahren? 
E-Tretroller sind grundsätzlich nur auf Radwegen, Fahrradstraßen und Radfahrstreifen erlaubt. Fehlen sie, darf man auf die Straße ausweichen. Nicht erlaubt ist das Fahren auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen. Aber es gibt Ausnahmen. So ist z. B. in manchen Einbahnstraßen das Fahren entgegen der Fahrtrichtung mit dem Schild „E-Scooter frei“ gestattet. 

2. Welche Voraussetzungen gibt es? 
Einen (Mofa-)Führerschein brauchen Sie nicht. Das Mindestalter für Fahrer liegt bei 14 Jahren (und bei 18 Jahren, wenn Sie einen E-Scooter leihen). 

3. Was ist bei der Fahrt zu beachten? 
Eine zweite Person darf nicht mitgenommen werden, selbst wenn Sie damit das zulässige Gesamtgewicht des Rollers einhalten. Ein Helm ist zwar keine Pflicht, Es gibt keine Helmpflicht, ist aber wegen der Unfallgefahr zu empfehlen.

4. Darf ich alkoholisiert fahren? 
Für E-Roller gelten die gleichen Alkohol-Promillegrenzen wie für Autos. Das heißt auch: Unter 21 Jahren oder in der Führerschein-Probezeit gelten 0,0 Promille – Alkohol ist tabu. 

E-Scooter-Versicherungspflicht beim Mieten

In vielen Städten kann man E-Tretroller einfach mieten. Auch für diese E-Roller gilt die Versicherungspflicht. Dafür ist der Halter, also der Verleiher zuständig. Elektro-Scooter, die die Versicherungspflicht erfüllen, erkennen Sie ebenfalls an der aufgeklebten Plakette. Tipp: Lesen Sie das Kleingedruckte im Leihvertrag. Prüfen Sie insbesondere, ob Sie bei einem Unfall eine Selbstbeteiligung tragen müssen. 

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